Zweitwohnungsteuer

In zwei Entscheidungen vom 25.4.2024 (Az. 6 KN 1/24 und 2/24) hat das Schleswig-­Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Satzungen über die Erhebung einer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht für unwirksam erklärt. Begründung: Der Steuermaßstab – Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet – ­verstoße gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultie­rende Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit. Zudem seien die Gemeindevertreter zu der Sitzung, in der die Satzung beschlossen wurde, nicht ordnungsgemäß geladen worden.