Fotografien

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG i. V. m. Anlage 2 Nr. 53 unterliegt die Lieferung von Kunstgegenständen durch den Urheber dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Frage ist, was ist ein Kunstgegenstand? Dem EuGH zu­folge können auch Fotografien unter bestimmten Voraussetzungen (vom Künstler aufgenommen, gedruckt, signiert, nummeriert und max. 30 Abzüge) Kunstgegen­stände sein (vgl. 'usti' 19/19). Anders als Deutschland hat Frankreich diese EuGH-Vorgaben bereits verwaltungsrechtlich verankert. Ungeachtet dessen können sich Fotografen unseres Erachtens direkt auf die EuGH-Rechtsprechung berufen, um die Steuerermäßigung zu erhalten.